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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer-, Zahlungs-, Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen der Symtex Brno s.r.o.

1. Vertragsform

Für die Gültigkeit vertraglicher Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien (Symtex und Kunde) gilt ausschließlich die Schriftform. Bei widersprüchlichen Angaben gelten die aktuellsten Dokumente als vereinbart, die beiden Vertragspartnern vorliegen. Abbildungen sind Symbolfotos; daraus können weder Lieferumfang noch Liefergrenzen abgeleitet werden. Im Projektverlauf stellt Symtex Schnittstellenzeichnungen und -dokumente bereit, die vom Käufer rechtzeitig freizugeben sind und damit vertraglich festgelegt werden.

2. Zahlungsbedingungen

  • Erstauftrag: 100 % nach Auftragserteilung.
  • Jeder weitere Auftrag: 60 % des Gesamtbetrags nach Auftragserteilung, 30 % nach erfolgreicher Programmabnahme, 10 % 14 Tage netto nach Programmintegration beim Endkunden.
  • Die Lieferung von Waren ist gemäß § 64 des in der Tschechischen Republik geltenden Umsatzsteuergesetzes bzw. als innergemeinschaftliche Lieferung (Art. 138 MwSt-Richtlinie 2006/112) steuerbefreit. Bei Dienstleistungen gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
  • Ist das Equipment versandbereit und erteilt der Kunde keine Versandanweisung, wird es auf Risiko und Kosten des Kunden eingelagert; die Einlagerungsbestätigung ersetzt den CMR, die Restzahlung erfolgt gegen Rechnung.
  • Versandkosten werden stets separat zu Selbstkosten + 15 % Verpackungs- und Handlingpauschale berechnet.

3. Lieferbedingungen

Der Liefertermin der Auftragsbestätigung beginnt nach technischer Klärung, Eingang der Auftragsbestätigung und Eingang der vereinbarten ersten Anzahlung. Der genaue Liefertermin ist in der Auftragsbestätigung angegeben.

Sobald das Produkt versandbereit ist, wird der Kunde über den Versand an die Empfängeradresse informiert. Ein abweichender Transportort ist spätestens bei Auftragserteilung anzumelden; die Versandkosten können abweichen.

Das Produkt wird so weit wie möglich montiert geliefert. Installation, Inbetriebnahme und Einrichtung sind nicht im Lieferumfang enthalten, sofern nicht anders vereinbart.

Werden Komponenten vom Kunden beigestellt, beginnt die Lieferzeit mit Eingang des letzten fehlenden Teils.

Ursprungsland: Tschechische Republik und Europäische Union.

4. Auftragsannahme

Mit einer offiziellen Bestellung ist die Vereinbarung verbindlich und kann ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten nicht storniert werden.

Der Auftrag gilt als erteilt und der Vertrag als geschlossen, wenn Symtex eine schriftliche Auftragsbestätigung gesendet hat und dieser nicht nachweislich innerhalb von 10 Tagen widersprochen wurde. Vertragsgegenstand ist der in der Auftragsbestätigung beschriebene Inhalt.

Technische Vereinbarungen

  • Dokumentation: Anschlussdefinition, Anlagen- und Maschinendokumentation, Elektroplan, Dokumentation aller Zukaufkomponenten, Betriebsanleitung, Wartungspläne und ggf. Einbauerklärungen. Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich als PDF oder nach Vereinbarung in gedruckter Form.
  • Die Dokumentation wird einmal auf Datenträger und einmal gedruckt bereitgestellt. Jeder weitere Ausdruck wird je nach Aufwand mit EUR 30 bis EUR 240 berechnet, jeder weitere Datenträger mit EUR 30. Standardsprachen sind Deutsch oder Englisch; weitere Sprachen kosten EUR 820 bis EUR 4.500 je Sprache.
  • Änderungen des Lieferumfangs nach Vertragsabschluss sind schriftlich festzuhalten und nur mit schriftlicher Zustimmung von Symtex gültig (Definition der Änderung, Mehrkosten und Zahlungstermine, Verschiebung des Liefertermins).
  • Lackierung: Sonderfarben außerhalb der Symtex-Standardfarben können je nach Aufwand bis EUR 4.500 berechnet werden; möglich sind nur RAL-Farben (Aluminiumgrau RAL 9007, Opalgrün RAL 6026, Lichtgrau RAL 7035, Staubgrau RAL 7037, Edelstahl natur). Symtex behält sich das Recht vor, Eigentumskennzeichnungen und Logos außen an der Maschine anzubringen.

Maschinenrichtlinie und angewandte Normen

Die Maschine ist nicht als eigenständige Maschine ausgelegt und muss in eine bestehende oder vom Kunden bereitgestellte Anlage integriert werden. Sämtliche Richtlinien und Haftungen liegen daher in der Verantwortung des Kunden.

Der Käufer als Anlagenbetreiber verpflichtet sich, einen geeigneten Sicherheitsbereich einzurichten und sicherzustellen, dass nur Personen Zugang haben, die die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen, geeignete Schutzkleidung tragen und nachweislich über Risiken unterwiesen wurden. Teil der Dokumentation ist eine Einbauerklärung im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Maschinen und Anlagenkomponenten werden in der Tschechischen Republik oder in EU-Ländern nach den bei Auftragserteilung geltenden Normen entwickelt, konstruiert und montiert. Abweichende lokale oder nationale Normen sind vom Käufer vor Auftragserteilung bekanntzugeben, andernfalls ist Symtex berechtigt, Preise und Lieferzeiten anzupassen.

Service & Servicevereinbarungen

Auch nach Inbetriebnahme und Übergabe der Anlage bietet die Symtex Brno s.r.o. weltweit schnellen und umfassenden Service. Zusätzlich können individuelle Service-, Schulungs-, Bereitschafts- oder Prozessvereinbarungen auf die Anlage oder Maschine zugeschnitten werden.

Gewährleistung

Die Gewährleistung gilt ausschließlich für den Lieferumfang der Symtex Brno s.r.o. Die Gewährleistungsfrist beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 12 Monate und beginnt mit der erfolgreichen Inbetriebnahme durch einen Symtex-Techniker oder eine von Symtex autorisierte Person; sie endet jedenfalls spätestens 18 Monate nach Lieferung. Mängel sind Symtex unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bei eigenmächtiger Inbetriebnahme, beim Ein- oder Anbau anderer Geräte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Symtex sowie bei unautorisierten Änderungen an Programmierung oder Software. Ausgeschlossen sind außerdem Schäden durch Fehlbedienung, lose Bauteile oder Fremdkörper sowie unzureichende Pflege und Wartung; ebenso Verschleißteile und kurzlebige Komponenten wie Sicherungen und Dichtungen.

Schlussbestimmungen

  • Eigentumsvorbehalt: Wird die Anlage vor vollständiger Bezahlung geliefert, behält sich Symtex das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vor und ist berechtigt, dies äußerlich kenntlich zu machen. Der Käufer hat das Eigentum von Symtex gegenüber Dritten zu schützen und Symtex bei drohendem Eigentumsverlust unverzüglich zu informieren.
  • Haftungsbeschränkung: Symtex verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von EUR 500.000; Schadenersatzansprüche sind auf diesen Höchstbetrag beschränkt. Die Parteien beschränken ihre Haftung wechselseitig auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Immaterielle Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden sind auf maximal 50 % der Gesamtauftragssumme, höchstens jedoch EUR 40.000 begrenzt. Für entgangene Geschäfte oder Gewinne wird wechselseitig nicht gehaftet. Die Beschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Ansprüche verjähren drei Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls fünf Jahre nach Erbringung der Lieferung und Leistung.
  • Gerichtsstand und Rechtswahl: Es gilt tschechisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das „Krajský soud Brno“, Verfahrenssprache ist Tschechisch.
  • Annahme: Mit der Auftragserteilung stimmt der Kunde allen oben genannten Punkten vollumfänglich zu.

Verbindlich ist die englische Fassung dieser Geschäftsbedingungen.

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